nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.1999 – 10 O 495/99 Q

ECLI:DE:LGD:1999:1214.10O495.99Q.00

## Tenor

Der Antrag der Antragsteller vom 2. Dezem¬ber 1999 auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragsteller je zu 1/3.

Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 DM festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 2**

I. ' Die Antragsteller sind Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1. Sie sehen sich durch die Aktivitäten ihres Vorstandes aus Anlaß und im Zusammenhang mit der bisherigen Zurückweisung des Übernahmeangebotes des britischamerikanischen Mobilfunkunternehmens

**Rn. 3**

wie sie aus den Medien bekannt sind, in ihren Rechten als Anteilsinhaber verletzt und verlangen im Wege der einstweiligen Verfügung Unterlassung derselben sowie Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.

**Rn. 4**

Die Antragsgegnerin zu 1. ist expandierend auf dem euro päischen Tefekommunikationsmarkt tätig. Sie hat vor weni gen Wochen den Erwerb eines Wettbewerbers von Vodafone, des britischen Mobilfunkanbieters abgeschlos-

**Rn. 5**

sen .

---

Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.1999 – 10 O 495/99 Q, ECLI:DE:LGD:1999:1214.10O495.99Q.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/1999-12-14/10-o-495-99-q

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
