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# Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.09.1998 – 5 O 73/98

ECLI:DE:LGD:1998:0923.5O73.98.00

## Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 77.887,75 DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 19. September 19'97 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 90.000,00 DM.

Der Kläger kann die Sicherheit durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank, oder öffentlichen Sparkasse

erbringen.

**Rn. 1**

T a t b est a n d :

**Rn. 2**

Die Parteien streiten um die Zahlung eines Restbetrages aus einem Anspruch auf Maklerprovision.

**Rn. 3**

Die Beklagte ist in der Pharmabranche tätig. Am 28. März und 2. April 1995 schlossen die Parteien einen Maklervertrag. Danach sollte der Kläger den Erwerb eines

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Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.09.1998 – 5 O 73/98, ECLI:DE:LGD:1998:0923.5O73.98.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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