Tenor§
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.853,40 (i. W.: sechzehntausendachthundertdreiundfünfzig 40/100 Deutsche Mark) zuzüglich 5 % Zinsen ab 26.06.1992 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.853,40 (i. W.: sechzehntausendachthundertdreiundfünfzig 40/100 Deutsche Mark) zuzüglich 5 % Zinsen ab 26.06.1992 zu zahlen.