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Landgericht Dortmund, Beschluss vom 12.06.2015 – 6 O 31/15

6. Zivilkammer

ECLI:DE:LGDO:2015:0612.6O31.15.00

Tenor§

1. Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den Fall des Widerrufs des Vergleichs wird im Hinblick auf die Urlaubsplanung der Kammer anberaumt auf Freitag, den 28. August 2015, 12:00 Uhr, Saal 127.

2. Der Streitwert für den Rechtsstreit und den vorstehenden Vergleich wird, ausgehend von dem valutierenden Nettokapital, auf 108.000,00 € festgesetzt.

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.