nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Dortmund, Beschluss vom 08.08.2011 – 10 O 111/11

ECLI:DE:LGDO:2011:0808.10O111.11.00

## Tenor

wird, weil dringlich, ohne vorherige mündliche Verhandlung und durch die Vorsitzende allein gemäß § 12 II UWG, §§ 937 II, 944, 890 ZPO angeordnet:

Dem Antragsgegner wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt,

zu werben ohne auf der Internetseite www.C.de die Daten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, insbesondere Name, Anschrift bekanntzugeben wie auf der Internetseite www.C.de am 15.07.2011 geschehen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

Mit der Ausfertigung dieses Beschlusses ist eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift mit Anlagen zuzustellen.

**Rn. 1**

"Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext"

---

Zitiervorschlag: Landgericht Dortmund, Beschluss vom 08.08.2011 – 10 O 111/11, ECLI:DE:LGDO:2011:0808.10O111.11.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2011-08-08/10-o-111-11

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
