Tenor§
Der Tatbestand des Urteils vom 29.01.2021 wird wie folgt abgeändert:
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„Die Klägerin verfolgt gegenüber der Beklagten Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit einem Speditionsauftrag.“
„Die Parteien standen zwischen November 2016 und August 2017 in einer Geschäftsbeziehung.“