nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Bonn, Beschluss vom 24.03.2014 – 5 S 273/13

ECLI:DE:LGBN:2014:0324.5S273.13.00

## Tenor

wird die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (117 C 29/13)

als unzulässig verworfen, § 522 Abs. 1 ZPO.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 600,00 EUR festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 2**

Der Beschluss beruht auf § 522 Abs. 1 ZPO.

**Rn. 3**

Die Berufung ist unzulässig, denn die Voraussetzungen des § 511 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, da der erforderliche Beschwerdewert nicht erreicht ist. Hierauf ist der Kläger mit gerichtlichem Hinweis vom 25.02.2014 hingewiesen worden. Eine ergänzende Stellungnahme hierauf ist nicht erfolgt.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Bonn, Beschluss vom 24.03.2014 – 5 S 273/13, ECLI:DE:LGBN:2014:0324.5S273.13.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2014-03-24/5-s-273-13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
