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Landgericht Bonn, Anerkenntnisurteil vom 16.01.2013 – 30 O 83/12

5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

ECLI:DE:LGBN:2013:0116.30O83.12.00

Tenor§

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.08.2011 sowie den für die außergerichtliche Rechtsverfolgung angefallenen Betrag in Höhe von 155,30 € zu zahlen.

2.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(Ohne Gründe, da Anerkenntnisurteil)