Tenor§
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.08.2011 sowie den für die außergerichtliche Rechtsverfolgung angefallenen Betrag in Höhe von 155,30 € zu zahlen.
2.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Ohne Gründe, da Anerkenntnisurteil)