nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Bochum, Beschluss vom 10.04.2013 – 5 O 18/13

ECLI:DE:LGBO:2013:0410.5O18.13.00

## Tenor

erklärt sich das Landgericht Bochum für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Landgericht Berlin

**Rn. 1**

Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend. Sie trägt u.a. vor, in dem vom Fondsprospekt (Anlage K 10) seien unrichtige, irreführende bzw. unvollständige Angaben gemacht worden. Gem. § 32 b ZPO ist für Klagen auf Schadensersatz aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlichen Kapitalmarktinformationen ausschließlich das Gericht am Sitz des betroffenen Emittenten oder Anbieters zuständig. Zu den öffentlichen Kapitalmarktinformationen gehören gemäß § 1 KapMuG insbesondere Angaben in Verkaufsprospekten. Insoweit ist die örtliche Zuständigkeit aufgrund des Sitzes der Fondgesellschaft und der Gründungsgesellschafter in Berlin gegeben.

**Rn. 2**

Bochum, 10.04.2013

**Rn. 3**

5. Zivilkammer

---

Zitiervorschlag: Landgericht Bochum, Beschluss vom 10.04.2013 – 5 O 18/13, ECLI:DE:LGBO:2013:0410.5O18.13.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bochum/2013-04-10/5-o-18-13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
