nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Bochum, Beschluss vom 12.01.2009 – I-12 O 323/08

ECLI:DE:LGBO:2009:0112.I12O323.08.00

## Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform f

Möbel

anzubieten,

a)

ohne eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und insbesondere ohne über ein Widerrufsrecht, die Widerrufsform, die Widerrufsfrist, den Fristbeginn zum Widerruf und zum Wertersatz nach einem Widerruf zu belehren

und/oder

b)

über ein Rückgaberecht zu belehren

und/oder

c)

wie folgt zu belehren: „Sie können die erhaltene Ware innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.“

und/oder

d)

wie folgt zu belehren: „Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.“

und/oder

e)

wie folgt zu belehren: „Die Rücksendung erfolgt auf jeden Fall auf Kosten und Risiko des Käufers.“

und/oder

f)

ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode

wie bei der Auktion f ######## geschehen.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

**Rn. 1**

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,-- € festgesetzt.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Bochum, Beschluss vom 12.01.2009 – I-12 O 323/08, ECLI:DE:LGBO:2009:0112.I12O323.08.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bochum/2009-01-12/i-12-o-323-08

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
