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# Landgericht Bochum, Beschluss vom 11.07.2007 – 8 O 242/07

ECLI:DE:LGBO:2007:0711.8O242.07.00

## Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

das Computerspiel "Test Drive Unlimited" im Intenet, insbesondere in sogenannten Peer-to-Peer Tauschbörsen, oder auf sonstige Art und Weise zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.

**Rn. 1**

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

**Rn. 2**

Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Bochum, Beschluss vom 11.07.2007 – 8 O 242/07, ECLI:DE:LGBO:2007:0711.8O242.07.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bochum/2007-07-11/8-o-242-07

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