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# Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 21.12.2020 – 23 T 708/20

23. Zivilkammer  
ECLI:DE:LGBI:2020:1221.23T708.20.00

## Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.

Die völlig ungeordneten und teilweise wirren Ausführungen und Einwendungen des Schuldners sind kaum verständlich, nicht nachvollziehbar und vollkommen abwegig. Auf die Gründe des Kammerbeschlusses vom 12.11.2020 (Az. 23 T 628 + 640/20) wird Bezug genommen.

Der Gegenstandswert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel mehr gegeben.

Weitere hierauf bezogene Eingaben werden nicht mehr bearbeitet und beantwortet.

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Zitiervorschlag: Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 21.12.2020 – 23 T 708/20, ECLI:DE:LGBI:2020:1221.23T708.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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