nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.07.2013 – 1041 Js 2496/13 Jug.KLs, 1041 Js 2496/13 Jug KLs

ECLI:DE:LGBDKRE:2013:0723.1041JS2496.13JUG.0A

## Tenor

Die Angeklagten können einzelne Beweiserhebungen beantragen.

Ihnen wird hierzu eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des vorliegenden Beschlusses eingeräumt.

## Gründe

**Rn. 1**

Gemäß § 225a Abs. 2 StPO können im Fall einer Vorlage der Akten durch das Amtsgericht an das Landgericht die Angeklagten innerhalb einer vom Amtsrichter zu bestimmenden Frist die Vornahme einzelner Beweiserhebungen beantragen. Darüber sind sie zu belehren; die Belehrung über das Beweisantragsrecht ist wegen der Fristsetzung zuzustellen (vgl. BeckOK-StPO- Ritscher, § 225a Rn. 10; KK-StPO/Gmel § 225a Rn. 7, 21). Nachdem dies durch das Amtsgericht nicht geschehen ist, hatte es der Vorsitzenden der Kammer zu veranlassen.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.07.2013 – 1041 Js 2496/13 Jug.KLs, 1041 Js 2496/13 Jug KLs, ECLI:DE:LGBDKRE:2013:0723.1041JS2496.13JUG.0A

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bad-kreuznach/2013-07-23/1041-js-2496-13-jug-kls-1041-js-2496-13-jug-kls

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
