nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 10.07.2018 – 4 O 387/15

ECLI:DE:LGAR:2018:0710.4O387.15.00

## Tenor

wird festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:

**Rn. 1**

Der Beklagte zahlt an die Klägerin 20.000,00 EUR.

**Rn. 2**

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

**Rn. 3**

Damit sind alle Ansprüche der Klägerin aus dem streitgegenständlichen Vertrag vom 29.01.2014 und aus dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Arnsberg, Az.: I-4 O 387/15 sowie alle zwischen den Parteien bestehenden Ansprüche abgegolten, bekannt oder nicht bekannt, in die Überlegungen der Parteien einbezogen oder nicht, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar.

**Rn. 4**

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 23.387,80 EUR festgesetzt.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 10.07.2018 – 4 O 387/15, ECLI:DE:LGAR:2018:0710.4O387.15.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-arnsberg/2018-07-10/4-o-387-15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
