nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2011 – 9 Ta 122/11

ECLI:DE:LAGRLP:2011:0610.9TA122.11.0A

## Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 31.05.2011, Az.: 6 Ca 754/10 - wird auf Kosten der Beklagten verworfen.

## Gründe

**Rn. 1**

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den im Tenor genannten Beschluss, durch welchen das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin am Arbeitsgericht S. zurückgewiesen wurde, war zu verwerfen, da gem. § 49 Abs. 3 ArbGG gegen den Beschluss, mit dem über die Ablehnung von Gerichtspersonen entschieden wird, kein Rechtsmittel stattfindet. Die sofortige Beschwerde ist daher unstatthaft. Hieran ändert auch nichts, dass der angefochtene Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung enthält, nach welcher für die Beklagte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist. Ist eine Entscheidung unanfechtbar und wird in der Belehrung fälschlicherweise ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, begründet dies nicht die Anfechtbarkeit der Entscheidung (vgl. etwa Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl., § 9 RZ 26 m.w.N.).

**Rn. 2**

Die sofortige Beschwerde war daher mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO zu verwerfen.

**Rn. 3**

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

---

Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2011 – 9 Ta 122/11, ECLI:DE:LAGRLP:2011:0610.9TA122.11.0A

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-06-10/9-ta-122-11

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
