nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 – 3 Ta 13/07

ECLI:DE:LAGRLP:2007:0129.3TA13.07.0A

## Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 14.11.2006, Az.: 9 Ca 2783/04, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 679,41 € festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 1**

Die an sich statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufhebenden Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 14.11.2006 hat in der Sache keinen Erfolg. Gemäß § 124 Nr. 2 ZPO kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben werden, wenn die Partei eine Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO nicht ausreichend abgegeben hat. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Der Kläger hat trotz zweimaliger Mahnungen die gerichtlichen Rückfragen hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht ausreichend beantwortet. Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt die Beschwerdekammer in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug auf die Gründe im angefochtenen Beschluss und im Nichtabhilfebeschluss vom 09.01.2007.

**Rn. 2**

Gründe für die Zulassung einer weiteren Beschwerde liegen nicht vor. Diese Entscheidung ist daher unanfechtbar.

---

Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 – 3 Ta 13/07, ECLI:DE:LAGRLP:2007:0129.3TA13.07.0A

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2007-01-29/3-ta-13-07

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
