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# Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021 – 10 TaBV 811/20

10. Kammer

## Tenor

Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass am Ende des Tenors zu I. das Wort „Fall“ durch das Wort „Tag“ und das Wort „Ordnungsgeld“ durch das Wort „Zwangsgeld“ ersetzt wird.

## Gründe

Wie vom Betriebsrat beantragt und in § 101 Satz 3 BetrVG vorgesehen, ist die Sanktion für jeden Tag der Zuwiderhandlung vorgesehen. Weiter ist als Rechtsfolge ein Zwangsgeld und nicht ein Ordnungsgeld vorgesehen. Das Gericht wollte die gesetzliche Folge aussprechen.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.

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Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021 – 10 TaBV 811/20

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-berlin-brandenburg/2021-04-13/10-tabv-811-20

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