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# Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2019 – 21 Sa 2100/18

21. Kammer

## Tenor

I. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juli 2019 - 21 Sa 2100/18 - wird wegen eines offenbaren Übertragungsfehlers nach § 64 Abs. 6 ArbGG, § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass der Sachtenor (Tenor I.) wie folgt lautet:

„I. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 14. Mai 2018 nicht aufgelöst worden ist.“

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Wegen der Begründung wird auf den Schriftsatz der Klägerin vom 2. August 2019 verwiesen.

Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.

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Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2019 – 21 Sa 2100/18

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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