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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 27.04.2012 – C-114/11

ECLI:EU:C:2012:256

## Leitsatz

Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der dessen Einwohner, die aus einem anderen Mitgliedstaat zugezogen sind und die ein im letztgenannten Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug mitgebracht haben, bei der erstmaligen Ingebrauchnahme dieses Fahrzeugs auf dem nationalen Straßennetz eine Steuer, die normalerweise bei der Zulassung eines Fahrzeugs im erstgenannten Mitgliedstaat fällig wird, zahlen müssen, wenn dieses Fahrzeug im Wesentlichen dauerhaft im Hoheitsgebiet dieses erstgenannten Mitgliedstaats benutzt wird, auch wenn diese Nutzung Fahrten dieser Einwohner zum Arbeitsort im zweitgenannten Mitgliedstaat umfasst.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Hoge Raad der Nederlanden – Auslegung der Art. 18 EG und 39 EG (jetzt Art. 21 AEUV und 45 AEUV) – Nationale Regelung, die die erstmalige Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs auf dem nationalen Straßennetz einer Zulassungssteuer unterwirft – Steuerpflicht einer aus einem anderen Mitgliedstaat zugezogenen Person, die dessen Staatsangehörigkeit besitzt und die ein dort zugelassenes und zum Umzugsgut gehörendes Fahrzeug dauerhaft zu privaten und beruflichen Zwecken einschließlich der Fahrten zum Arbeitsort in diesem anderen Mitgliedstaat benutzt

## Tenor

## Tenor

Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der dessen Einwohner, die aus einem anderen Mitgliedstaat zugezogen sind und die ein im letztgenannten Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug mitgebracht haben, bei der erstmaligen Ingebrauchnahme dieses Fahrzeugs auf dem nationalen Straßennetz eine Steuer, die normalerweise bei der Zulassung eines Fahrzeugs im erstgenannten Mitgliedstaat fällig wird, zahlen müssen, wenn dieses Fahrzeug im Wesentlichen dauerhaft im Hoheitsgebiet dieses erstgenannten Mitgliedstaats benutzt wird, auch wenn diese Nutzung Fahrten dieser Einwohner zum Arbeitsort im zweitgenannten Mitgliedstaat umfasst.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 27.04.2012 – C-114/11, ECLI:EU:C:2012:256

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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