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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.12.2011 – C-318/09

Achte erweiterte Kammer

ECLI:EU:C:2011:856

Leitsatz

Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen. Die A2A SpA trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel. Die Europäische Kommission trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Anschlussrechtsmittel.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte erweiterte Kammer) vom 11. Juni 2009, ASM Brescia SpA/Kommission (T‑189/03), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Art. 2 und 3 der Entscheidung 2003/193/EG der Kommission vom 5. Juni 2002 betreffend eine staatliche Beihilfe durch von Italien gewährte Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen für Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung (ABl. L 77, S. 21) abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.

2 Die A2A SpA trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel.

3 Die Europäische Kommission trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Anschlussrechtsmittel.