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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 13.07.2011 – C-438/10

ECLI:EU:C:2011:478

## Leitsatz

Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren Erstzulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Curte de Apel Bacău, Secția Comercială, Contencios Administrativ și Fiscal – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtwagen – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem Mitgliedstaat – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 AEUV — Ungleichbehandlung gegenüber Gebrauchtwagen, die in diesem Mitgliedstaat bereits zugelassen sind und bei einer späteren Veräußerung und erneuten Zulassung nicht der Steuer unterliegen

## Tenor

## Tenor

Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren Erstzulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 13.07.2011 – C-438/10, ECLI:EU:C:2011:478

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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