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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 23.03.2011 – C-535/09

Erste Kammer  
ECLI:EU:C:2011:171

## Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Republik Estland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Oktober 2009, Estland/Kommission (T‑324/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 832/2005 der Kommission vom 31. Mai 2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei (ABl. L 138, S. 3) abgewiesen hat

## Tenor

## Tenor

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Republik Estland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3 Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 23.03.2011 – C-535/09, ECLI:EU:C:2011:171

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2011-03-23/c-535-09

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