nu:legal · recht.nulegal.eu

# Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.02.2011 – C-251/09

ECLI:EU:C:2011:84

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Verstoß gegen die Art. 4 Abs. 2 und 31 Abs. 1 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) − Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 76, S. 14) − Verpflichtung, die Entscheidung über die Ablehnung eines Bieters zu begründen − Verpflichtung, sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst schnell angefochten werden können − Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

---

Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.02.2011 – C-251/09, ECLI:EU:C:2011:84

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2011-02-17/c-251-09

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgebliche Fassung: curia.europa.eu
