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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 07.12.2010 – C-439/10

ECLI:EU:C:2010:746

## Leitsatz

Das mit Entscheidung vom 1. September 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bacău ist offensichtlich unzulässig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Curte de Apel Bacău, Secţia Comercială, Contencios Administrativ şi Fiscal – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtwagen – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem Mitgliedstaat – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 AEUV – Ungleichbehandlung gegenüber Gebrauchtwagen, die in diesem Mitgliedstaat bereits zugelassen sind und bei einer späteren Veräußerung und erneuten Zulassung nicht der Steuer unterliegen

## Tenor

## Tenor

Das mit Entscheidung vom 1. September 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bacău ist offensichtlich unzulässig.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 07.12.2010 – C-439/10, ECLI:EU:C:2010:746

Datenquelle: Gerichtshof der Europäischen Union, abgerufen 28.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache

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