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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 05.02.2010 – C-80/09

Zweite Kammer  
ECLI:EU:C:2010:62

## Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Mergel, Herr Kampfenkel, Herr Bill und Herr Herden tragen die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2008, Mergel u. a. / HABM (T‑335/07), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juni 2007 abgewiesen hat, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückzuweisen, der die Eintragung der Gemeinschaftswortmarke „Patentconsult“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42 abgelehnt hatte – Unterscheidungskraft einer Marke, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Merkmale der betreffenden Waren oder Dienstleistungen dienen können

## Tenor

## Tenor

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Mergel, Herr Kampfenkel, Herr Bill und Herr Herden tragen die Kosten.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 05.02.2010 – C-80/09, ECLI:EU:C:2010:62

Datenquelle: Gerichtshof der Europäischen Union, abgerufen 28.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2010-02-05/c-80-09

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