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# Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2009 – C-557/08

ECLI:EU:C:2009:449

## Leitsatz

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße verstoßen, dass es die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 255, S. 11) nachzukommen

## Tenor

## Tenor

1 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße verstoßen, dass es die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.

2 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2009 – C-557/08, ECLI:EU:C:2009:449

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 28.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2009-07-09/c-557-08

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