nu:legal · recht.nulegal.eu

# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 25.11.2008 – C-501/07

Vierte Kammer  
ECLI:EU:C:2008:652

## Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die S.A.BA.R. SpA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 17. September 2007, S.A.BA.R./Kommission (T‑176/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Juni 2002 abgewiesen hat, in der das im italienischen Recht vorgesehene Beihilfensystem (C‑27/99, ex NN 69/98) in Form von Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen für Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung (ABl. 2003, L 77, S. 21) für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde

## Tenor

## Tenor

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die S.A.BA.R. SpA trägt die Kosten.

---

Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 25.11.2008 – C-501/07, ECLI:EU:C:2008:652

Datenquelle: Gerichtshof der Europäischen Union, abgerufen 28.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2008-11-25/c-501-07

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
