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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 17.07.2008 – C-114/08

ECLI:EU:C:2008:438

## Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Rosario Maria Pellegrini trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 7. Januar 2008 in der Rechtssache Rosario Maria Pellegrini/Kommission (T‑375/07 R), mit dem dieser den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz dahingehend, der Kommission aufzugeben, vorläufig den finanziellen Schaden zu ersetzen, der dem Antragsteller dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission es unterlassen habe, für die volle Anwendung und die zutreffende Auslegung der gemeinschaftlichen Bestimmungen über die Tätigkeiten von Finanzvermittlern zu sorgen, zurückgewiesen hat

## Tenor

## Tenor

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Rosario Maria Pellegrini trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 17.07.2008 – C-114/08, ECLI:EU:C:2008:438

Datenquelle: Gerichtshof der Europäischen Union, abgerufen 28.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache

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