Leitsatz
Art. 28 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Verkauf von „Bake-off“-Erzeugnissen von denselben Erfordernissen abhängig macht, wie sie für das vollständige Verfahren der Herstellung und des Inverkehrbringens von herkömmlichem Brot und herkömmlichen Backwaren gelten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Dioikitiko Protodikeio Tripolis – Auslegung von Art. 28 EG – Inverkehrbringen vorgebackener Bäckereierzeugnisse („Bake-off“-Erzeugnisse) – Genehmigungserfordernis
Tenor§
Tenor§
Art. 28 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Verkauf von „Bake-off“-Erzeugnissen von denselben Erfordernissen abhängig macht, wie sie für das vollständige Verfahren der Herstellung und des Inverkehrbringens von herkömmlichem Brot und herkömmlichen Backwaren gelten.