Leitsatz
Das vom Tribunale civile di Bolzano mit Entscheidung vom 4. Januar 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile di Bolzano – Auslegung von Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union – Gebietskörperschaft, die Rechtsvorschriften erlässt, die die Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts behindern können – Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Tenor§
Tenor§
Das vom Tribunale civile di Bolzano mit Entscheidung vom 4. Januar 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.