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Europäischer Gerichtshof, Schlussanträge des Generalanwalts vom 11.01.1990 – C-344/88

Generalanwalt

ECLI:EU:C:1990:9

Keine Entscheidung des Gerichtshofs. Dieses Dokument ist ein unabhängiger Entscheidungsvorschlag an den Gerichtshof. Der Gerichtshof ist daran nicht gebunden und kann anders entscheiden.

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 11. Januar 1990 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen, die beiden folgenden Antworten auf die Fragen des Finanzgerichts München zu geben:

1) Die Tarifnummer 71.16 des Gemeinsamen Zolltarifs erfaßte schon vor dem Erlaß der Verordnung Nr. 3558/81 der Kommission vom 8. Dezember 1981 Ohrenstifte der in dieser Verordnung bezeichneten Art.

2) Die Tarifstelle 84.59 E II erfaßt die Pistolen, die das Ohrläppchen durchstechen und dabei den Gegenstand anbringen sollen, auf den sich die Antwort auf die erste Frage bezieht.