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Europäischer Gerichtshof, Schlussanträge des Generalanwalts vom 07.12.1989 – C-287/87

Generalanwalt

ECLI:EU:C:1989:622

Keine Entscheidung des Gerichtshofs. Dieses Dokument ist ein unabhängiger Entscheidungsvorschlag an den Gerichtshof. Der Gerichtshof ist daran nicht gebunden und kann anders entscheiden.

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 7. Dezember 1989 vorgetragen. Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen,

festzustellen, daß die Griechische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und der Kommission mitgeteilt hat, deren es bedurfte, um der Richtlinie 74/562/EWG in der Fassung der Richtlinie 80/1179/EWG nachzukommen;

der Griechischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.