nu:legal · recht.nulegal.eu

Europäischer Gerichtshof, Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.06.1979 – C-260/78

Generalanwalt

ECLI:EU:C:1979:162

Keine Entscheidung des Gerichtshofs. Dieses Dokument ist ein unabhängiger Entscheidungsvorschlag an den Gerichtshof. Der Gerichtshof ist daran nicht gebunden und kann anders entscheiden.

Ergebnis: Vorschlag an den Gerichtshof

Ich schlage deshalb lediglich vor, auf die gestellten Fragen wie von der Kommission empfohlen zu antworten, d. h. die erste Frage zu verneinen, womit sich eine Beantwortung der beiden anderen Fragen erübrigt.

Schlussanträge des Generalanwalts Gerhard Reischl

vom 21. Juni 1979

Herr Präsident,

meine Herren Richter!

Zu dem vom Finanzgericht Münster vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen, zu dem nur die Kommission der Europäischen Gemeinschaften schriftliche und mündliche Ausführungen gemacht hat, ist es für mich ausreichend, hervorzuheben, daß ich die Argumentation der Kommission, zu der ich auf den vorzüglichen Sitzungsbericht verweise, vollkommen überzeugend finde. Sie jetzt — nachdem der Vertreter der Kommission noch einige ergänzende Bemerkungen gemacht hat — noch einmal zusammenfassend vorzutragen, halte ich nicht für unerläßlich.

Ich schlage deshalb lediglich vor, auf die gestellten Fragen wie von der Kommission empfohlen zu antworten, d. h. die erste Frage zu verneinen, womit sich eine Beantwortung der beiden anderen Fragen erübrigt.