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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 24.05.2012 – T-555/10

ECLI:EU:T:2012:262

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die JBF RAK LLC trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 857/2010 des Rates vom 27. September 2010 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten (ABl. L 254, S. 10)

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die JBF RAK LLC trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3 Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 24.05.2012 – T-555/10, ECLI:EU:T:2012:262

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2012-05-24/t-555-10

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