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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 29.03.2012 – T-248/07

ECLI:EU:T:2012:170

## Leitsatz

Die Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei wird für nichtig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Tschechischen Republik. Die Slowakische Republik und die Republik Polen tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 138, S. 14)

## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei wird für nichtig erklärt.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Tschechischen Republik.

4 Die Slowakische Republik und die Republik Polen tragen ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 29.03.2012 – T-248/07, ECLI:EU:T:2012:170

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2012-03-29/t-248-07

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