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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 14.02.2012 – T-267/06

ECLI:EU:T:2012:69

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 12), soweit damit bestimmte von der Italienischen Republik getätigte Ausgaben im Bereich Obst und Gemüse sowie im Bereich der öffentlichen Lagerhaltung von Rindfleisch ausgeschlossen werden.

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 14.02.2012 – T-267/06, ECLI:EU:T:2012:69

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2012-02-14/t-267-06

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