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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 03.02.2012 – T-359/10

ECLI:EU:T:2012:54

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Ecologistas en Acción-CODA trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2010, dem Kläger den Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend eine Untersuchung der spanischen Behörden in der Sache EU-PILOT 724/09/02 ENVI über den Sonderplan betreffend den Schutz und inneren Umbau für den Stadtteil Cabanyal in Valencia (Spanien) zu verweigern

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Ecologistas en Acción-CODA trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

3 Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 03.02.2012 – T-359/10, ECLI:EU:T:2012:54

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2012-02-03/t-359-10

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