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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 02.02.2012 – T-77/08

ECLI:EU:T:2012:47

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Dow Chemical Company trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 5910 final der Kommission vom 5. Dezember 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR‑Abkommen (Sache COMP/38629 – Chloropren-Kautschuk) in der Fassung der Entscheidung K(2008) 2974 final der Kommission vom 23. Juni 2008, soweit sie die Klägerin betrifft, hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße.

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Dow Chemical Company trägt die Kosten.