Leitsatz
Die Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat, wird für nichtig erklärt. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Konsum Nord ekonomisk forening.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat (ABl. L 126, S. 3)
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat, wird für nichtig erklärt.
2 Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Konsum Nord ekonomisk forening.