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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.12.2011 – T-39/08

ECLI:EU:T:2011:721

## Leitsatz

Die Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt. Der Antrag auf Schadensersatz wird zurückgewiesen. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie diejenigen der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Klägerin im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) (ABl. 2007, S 87) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, sowie auf Schadensersatz

## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.

2 Der Antrag auf Schadensersatz wird zurückgewiesen.

3 Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie diejenigen der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.12.2011 – T-39/08, ECLI:EU:T:2011:721

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-12-08/t-39-08

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