Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Sniace, SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/612/EG der Kommission vom 10. März 2009 über die Maßnahme Spaniens C 5/2000 (ex NN 118/97) zugunsten des Unternehmens Sniace, SA mit Sitz in Torrelavega (Kantabrien) und zur Änderung der Entscheidung 1999/395/EG (ABl. L 210, S. 4)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Sniace, SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.