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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 24.11.2011 – T-296/09

ECLI:EU:T:2011:693

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. Die Lexmark International Technology SA trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung K(2009) 4125 der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2009, mit der die Beschwerde COMP/C‑3/39.391 hinsichtlich geltend gemachter Verstöße der Unternehmen Hewlett-Packard, Lexmark, Canon und Epson gegen die Art. 81 EG und 82 EG zurückgewiesen wurde

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3 Die Lexmark International Technology SA trägt ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 24.11.2011 – T-296/09, ECLI:EU:T:2011:693

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-11-24/t-296-09

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