Leitsatz
Die Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) wird für nichtig erklärt, soweit sie die Stempher BV und die Koninklijke Verpakkingsindustrie Stempher CV betrifft. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung und auf Abänderung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke)
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) wird für nichtig erklärt, soweit sie die Stempher BV und die Koninklijke Verpakkingsindustrie Stempher CV betrifft.
2 Die Europäische Kommission trägt die Kosten.