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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 15.11.2011 – T-170/10

ECLI:EU:T:2011:660

## Leitsatz

Die Klagen werden abgewiesen. Die Computer Task Group Luxembourg PSF SA (CTG Luxembourg PSF) trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Zum einen Klage auf Nichtigerklärung erstens der Entscheidung des Gerichtshofs vom 9. Februar 2010, mit der das Angebot des Konsortiums, zu dem die Klägerin gehört, im Rahmen des Vergabeverfahrens mit dem Kennzeichen AO 008/2009 und dem Titel „Unterstützung der Anwender von IT‑ und Telefonsystemen durch 1st‑Level‑ und 2nd‑Level‑Support, Callcenter, Betreuung der Hardware‑Endanwender“ abgelehnt wurde, zweitens der Entscheidung vom 5. März 2010, mit der diese Ablehnung bestätigt wurde, und drittens der Entscheidung, einem anderen Bieter den Auftrag zu erteilen, sowie zum anderen Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin angeblich durch diese Entscheidungen entstanden ist

## Tenor

## Tenor

1 Die Klagen werden abgewiesen.

2 Die Computer Task Group Luxembourg PSF SA (CTG Luxembourg PSF) trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 15.11.2011 – T-170/10, ECLI:EU:T:2011:660

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-11-15/t-170-10

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