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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 10.11.2011 – T-313/10

ECLI:EU:T:2011:653

## Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 1. Juni 2010 (Sache R 1005/2009‑4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Three-N-Products Private Ltd. Sheilesh Shah und Akhil Shah tragen ihre eignen Kosten sowie die für das Verfahren vor der Vierten Beschwerdekammer notwendigen Aufwendungen der Three-N-Products Private Ltd.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 1. Juni 2010 (Sache R 1005/2009‑4) zum Widerspruchsverfahren zwischen der Three-N-Products Private Ltd sowie S. Shah, A. Shah und M. M. Shah

## Tenor

## Tenor

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 1. Juni 2010 (Sache R 1005/2009‑4) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Three-N-Products Private Ltd.

3 Sheilesh Shah und Akhil Shah tragen ihre eignen Kosten sowie die für das Verfahren vor der Vierten Beschwerdekammer notwendigen Aufwendungen der Three-N-Products Private Ltd.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 10.11.2011 – T-313/10, ECLI:EU:T:2011:653

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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