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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2011 – T-561/08

ECLI:EU:T:2011:599

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Herr Jürgen Gutknecht trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der durch den rechtswidrigen Erlass verschiedener Verordnungen durch die Kommission gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. L 123, S. 1) oder, hilfsweise, durch das Versäumnis der Kommission entstanden sein soll, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Schutz der in Anwendung dieser Richtlinie gelieferten Daten zu gewährleisten

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Herr Jürgen Gutknecht trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2011 – T-561/08, ECLI:EU:T:2011:599

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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