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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 05.10.2011 – T-422/11

ECLI:EU:T:2011:566

## Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union vom 22. Juli 2011, mit der die Angebote der Klägerin im Ausschreibungsverfahren AO 10340 betreffend die Erbringung von EDV-Diensten – Software-Entwicklung, Pflege, Beratung und Unterstützung für verschiedene Typen von IT‑Anwendungen (ABl. 2011, S 66‑106099) abgelehnt wurden und die Klägerin darüber informiert wurde, dass der den fraglichen Auftrag betreffende Rahmenvertrag an andere Bieter vergeben worden sei

## Tenor

## Tenor

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 05.10.2011 – T-422/11, ECLI:EU:T:2011:566

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-10-05/t-422-11

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