Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen, darunter die Aussetzung des Vollzugs von Punkt 19 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2011 des Rates vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 136, S. 26), soweit in der Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden, eine Organisation mit der Bezeichnung „Safa Nicu“ aufgeführt ist
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.