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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 23.09.2011 – T-568/10

ECLI:EU:T:2011:529

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Streithilfeanträge der Französischen Republik und von France Télécom haben sich erledigt. Vivendi trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 1. Oktober 2010 enthalten sein soll, mit der diese der Klägerin ihre Weigerung mitgeteilt hat, die Prüfung der am 2. März 2009 erhobenen Beschwerde fortzuführen, die auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG gerichtet war und mit der gerügt wurde, dass die Französische Republik dadurch gegen die Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste (ABl. L 249, S. 21) und infolgedessen gegen Art. 86 Abs. 1 EG verstoßen habe, dass sie France Télécom einen regulativen Vorteil gewährt habe

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Streithilfeanträge der Französischen Republik und von France Télécom haben sich erledigt.

3 Vivendi trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.