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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 13.09.2011 – T-224/09

ECLI:EU:T:2011:462

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Centre d’étude et de valorisation des algues SA (CEVA) trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Mahnschreibens der Kommission vom 6. April 2009, mit dem sie die Klägerin auffordert, ihr die in Erfüllung einer Zuschussvereinbarung über ein Projekt im Rahmen des Sonderprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration mit dem Titel „Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung“ gezahlten Vorschüsse zurückzuzahlen

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Centre d’étude et de valorisation des algues SA (CEVA) trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 13.09.2011 – T-224/09, ECLI:EU:T:2011:462

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2011-09-13/t-224-09

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